| I.
Allgemeiner Teil Papageien
(Psittacidae) sind soziale Vogelarten, die mit Ausnahme von Europa, auf allen
Kontinenten verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche Lebensräume wie zum
Beispiel tropische Regenwälder, Savannen, Halbwüsten, Bergwälder und Páramos
bis in Höhen von 4000 m über NN und darüber. Das
Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien
auf, andere Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisiert. Papageien
sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter. Zur Zeit kennt man über 340
Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten (AZ-Nachzuchtstatistik 1984-1993)
regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus undulatus, und
Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus, werden seit Mitte des 19. Jhr. gezüchtet,
sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes
Gutachten ist in Arbeit). Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in
Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen
sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke
oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche
Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben.
Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind. Die Möglichkeit
zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet
ist. Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-,
Käfig- oder Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten
Gegenständen, zu entsprechen. Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch
Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung, durch tägliche ausreichende Beschäftigung
mit dem Vogel nachzukommen. Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten
vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist zu achten. Einfuhr,
Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen)
werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt.
| |
Die Zucht aller Papageien ist
nach Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig; entsprechend der Psittakoseverordnung
sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne fest. |
II.
Spezieller Teil Im
folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen Sittiche, kurzschwänzige
Papageien, Aras sowie Loris und andere nektartrinkende Arten eingeteilt.
A.
Allgemeine Haltungsansprüche Papageien
dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien
sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht
und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum
aufsuchen können. Die angegebenen
Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen
auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen
sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens
80 cm Höhe aufzustellen. Für
das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer
Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche
von Käfigen und Volierenanlagen muss deshalb mindestens 50% größer sein als in
den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben. Zwischen Käfigen oder Volieren
können Trennwände zum Schutz vor Bissverletzungen erforderlich sein. Bei Außenvolierenhaltung
muss ein Schutzraum oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden sein, der
jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witterung,
z. B. strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden.
Für die Arten, die in der Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen,
ist eine Innenvoliere entsprechend den Maßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten
zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe weiter unten angeführt.
Futter- und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter und
Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen. Der
Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen
von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken
und möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann
entweder Naturboden oder mit einem Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das
Material der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden
führen, soll leicht zu reinigen und muss so verarbeitet bzw. angebracht sein,
dass Verletzungen nicht auftreten können. Die Vergitterung soll aus Querstäben
oder Geflecht bestehen. Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens
2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht
sind, dass möglichst lange Flugstrecken entstehen. Werden Vögel in geschlossenen
Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert. Eine Badeeinrichtung sollte möglichst
ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen sie bei geeignetem Wetter
mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. In Räumen, auch in Schutzräumen,
ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend
dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber
auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Bei Schwarmhaltung
müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten werden
als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren. Besondere
Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt
nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je
nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während
der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß angeboten werden. Loris, Fledermauspapageien
und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an
ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwalbensittiche
und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden
Arten auch Obst. Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen
zu kontrollieren. Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu
konsultieren. Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt
werden. 1.
Sittiche mit den Gattungen: Alisterus,
Aprosmictus, Aratinga, Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus, Cyanoramphus,
Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta, Nandayus, Neophema,
Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula,
Purpureicephalus, Pyrrhura, Rhynchopsitta 1.1
Grundsätzliches Sittiche sind langschwänzige
Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen als auch Wälder
bewohnen. Zu den kleinen Vertretern
gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen (GL) um 20 cm und
Körpermassen (KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta
pachyrhyncha, mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440 g. Außerhalb der Brutzeit
leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme,
während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise. 1.2
Unterbringung Südamerikanischen
Sittichen mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolborhynchus
müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere
Sittiche benötigen nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen. Folgende
Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
| Gesamtlänge
der Vögel in cm bezogen auf Arten |
Maße
des Käfigs/der Voliere: Länge x Breite x Höhe in m |
Grundfläche
des Schutzraumes in m² |
| bis 25 |
1,0 x 0,5 x 0,5 |
0,5 |
| über 25
bis 40 | 2,0
x 1,0 x 1,0 | 1,0 |
| über
40 | 3,0
x 1,0 x 2,0 | 2,0 |
Die Temperatur im Schutzraum
soll 5°C nicht unterschreiten. Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr
Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich. Für Halsbandsittich, Mönchssittich,
Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muss der Schutzraum frostfrei
sein. 2.
Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen:
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus,
Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopsis, Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus,
Eolophus, Forpus, Geogroyus, Graydidascalus, Gypopsitta, Hapalopsittaca, Micropsitta,
Nannopsittaca, Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus, Prioniturus,
Probosciger, Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus, Psittinus,
Psittrichas, Strigops, Tanygnathus, Touit, Triclaria 2.1
Grundsätzliches Vertreter
dieser Gruppe bewohnen die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis
in alpine Regionen. Zu
den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien der Gattung Forpus(GL 12-15
cm, KM 25-30 g), zu den größten der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita (GL 50
cm, KM 900 g), und der Kea, Nestor notabilis (GL 50 cm, KM 950 g). Diese Papageien
leben außerhalb der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm,
zur Brutzeit meist paarweise. 2.2
Unterbringung Während der Zuchtperiode
können Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x 0,40 x 0,40 m untergebracht
werden. Folgende Maße für Käfige und
Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
| Gesamtlänge
der Vögel in cm bezogen auf Arten |
Maße
des Käfigs/der Voliere: Länge x Breite x Höhe in m |
Grundfläche
des Schutzraumes in m² |
| bis 25 |
1,0 x 0,5 x 0,5 |
0,5 |
| über 25
bis 40 | 2,0
x 1,0 x 1,0 | 1,0 |
| über
40 | 3,0
x 1,0 x 2,0 | 2,0 |
Die Temperatur im Schutzraum
darf für Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Forpus, Geoffroyus, Graiydidascalus,
Gypopsitta, Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus, Psittacella, Psittaculirostris,
Psittinus, Psittrichas, Tanygnathus, Triclaria 15°C, für alle anderen 10°C nicht
unterschreiten. Für Nachzuchten der Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus,
Hapalopsittaca, Nannopsittaca, Poicephalus kann die Temperatur im Schutzraum 5°C
betragen, für Agapornis muss der Schutzraum frostfrei sein. Für den Kea genügt
ein Witterungsschutz. Weißbauchpapageien (Pionites-Arten) benötigen ganzjährig
Schlafkästen, andere Arten beziehen Höhlen meist nur zur Fortpflanzung. 3.Aras
mit den Gattungen: Anodorhynchus,
Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca 3.1
Grundsätzliches Aras sind Bewohner
des Tieflandregenwaldes und der unteren Bergregionen in Süd- und Mittelamerika.
Lebensräume sind meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere
Regionen mit laubabwerfenden Bäumen. Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara
Diospittaca nobilis (GL 30 cm, KM 136 g), der größte der Hyazinth-Ara Anodorhynchus
hyacinthinus (GL 98 cm, KM 1500 g). Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise,
in Familienverbänden oder kleinen Gruppen. 3.2
Unterbringung Folgende Maße für Käfige
und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
| Gesamtlänge
der Vögel in cm bezogen auf Arten |
Maße
des Käfigs/der Voliere: Länge x Breite x Höhe in m |
Grundfläche
des Schutzraumes in m² |
| bis 40 |
2,0 x 1,0 x 1,5 |
1,0 |
| über 40
bis 60 | 3,0
x 1,0 x 2,0 | 1,0 |
| über
60 | 4,0
x 2,0 x 2,0 | 2,0 |
Alle Aras benötigen im Schutzraum
eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet. 4.
Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen:
Chalcopsitta, Charmosyna, Eos,
Glossopsitta, Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus, Oreopsittacus, Phigys,
Pseudeos, Psitteuteles, Trichoglossus, Vini 4.1
Grundsätzliches Diese Nahrungsspezialisten
sind Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften. Ihre Verbreitung
erstreckt sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der Äquatorialzone (bis 4000
m über NN). Fledermauspapageien (Loriculus-Arten)
erreichen bei GL von 10,5 bis 16 cm eine KM von 12 bis 35 g. Zu den größten Loris
gehört der Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und einer KM von 240
g. Außerhalb der Brutzeit leben diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen
oder Schwärmen, die auf der Suche nach Nahrung, d. h. blühenden Bäumen, die ihnen
Pollen und Nektar liefern, umherstreifen. 4.2
Unterbringung Die Temperatur im Schutzraum
muss mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C, betragen, für Loris aus Bergregionen,
z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht unterschreiten. Für die kälteunempfindlicheren
Schwalbensittiche muss der Schutzraum frostfrei sein. Der Boden von Käfigen oder
Innenvolieren muss wegen der flüssigen Ausscheidungen der Tiere mit saugfähiger
Einstreu abgedeckt oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren können
auch gefliest, betoniert oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten notwendige Futter muss frisch zubereitet sein
und das Futtergeschirr gründlich gereinigt werden. Folgende Maße für Käfige und
Voliere dürfen nicht unterschritten werden:
| Gesamtlänge
der Vögel in cm bezogen auf Arten |
Maße
des Käfigs/der Voliere: Länge x Breite x Höhe in m |
Grundfläche
des Schutzraumes in m² |
| bis 20 |
1,0 x 0,5 x 0,5 |
0,5 |
| über 20 |
2,0 x 1,0 x 1,0 |
1,0 | B.
Besondere Haltungsbedingungen 1.
Kranke oder verletzte Vögel Die unter
den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten
nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem
Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist. 2.
Zoofachhandel In
Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend
mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften
zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, dass die Papageien
nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. -filialen eingeschränkt
gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne,
von 3 Monaten überschritten wird. An
den Käfigen muss durch Hinweise deutlich erkennbar sein, dass die höhere
Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vorübergehende Haltung
im Zoofachhandel toleriert wird. 3.
Transport innerhalb Deutschlands Transportbehältnisse
müssen so beschaffen sein und der Transport muss so durchgeführt werden,
dass transportbedingte Verletzungen vermieden werden. Deshalb sollen Papageien
während des Transportes grundsätzlich einzeln transportiert werden.
Alle Transportkästen müssen
aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen; sie dürfen
keine Verletzungen hervorrufen. Die Transportbehälter sollen abgedunkelt
und ausreichend belüftet sein. Die Länge des Transportkastens muss mindestens
der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogels entsprechen. Die Kopffreiheit
des Tieres ist zu gewährleisten. Vögel, die länger als vier Stunden
transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig den Flüssigkeitsbedarf
deckt. Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport
in der jeweils gültigen Fassung.
| Herausgeber:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat
Tierschutz, 53107 Bonn
Text: Sachverständigengruppe
Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln 10. Januar
1995 |  |
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